Verhaltenskodex für Lieferanten: Sie haben Fragen dazu? Bei Fragen zu Rechtliches kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Die DIETL Feinmechanik GmbH & Co. KG ist ein international tätiger Fertigungsbetrieb im Bereich Feinmechanik. Unser Unternehmen fertigt in Einzel- und Serien-Produktionen. Dabei decken wir den gesamten Bereich wie automatendrehen, schleifen, honen, fräsen, etc. ab, der Tätigkeits-Schwerpunkt liegt in der Verzahnung im kleinen Modul-Bereich.
Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Beschäftigten und den Organisationen, in denen wir tätig sind, voll bewusst. Daher haben wir für uns selbst strenge ethische Grundsätze aufgestellt, die uns bei unseren Geschäften leiten.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, also allen Unternehmen, die DIETL Feinmechanik in Geschäftsbeziehung stehen, dass sie ihrem Handeln dieselben ethischen Grundsätze zugrunde legen. Aus diesem Grund hat DIETL Feinmechanik den Verhaltenskodex für Lieferanten erarbeitet, der Mindeststandards für die Geschäftsbeziehungen mit DIETL Feinmechanik setzt.
Gesetze und ethische Grundsätze
Der Lieferant hält sämtliche für sein Unternehmen geltenden Gesetze ein. Der Lieferant unterstützt die Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen(„United Nations Global Compact“), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte („UN Universal Declaration of Human Rights“) sowie der Erklärung der International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit („1998 International Labor Organization Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work”) in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten. Dies gilt insbesondere für:
Kinderarbeit
Der Lieferant beschäftigt keine Kinder unter dem gesetzlichen Mindestbeschäftigungsalter im jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung. Ist kein Mindestalter für die Beschäftigung festgelegt, beschäftigt der Lieferant keine Kinder unter 15 Jahren. Beschäftigte unter 18 Jahren verrichten Arbeiten nur gemäß den gesetzlichen Anforderungen (z.B. hinsichtlich der Arbeitszeiten und -bedingungen) und unter Beachtung der Anforderungen hinsichtlich Bildung und Ausbildung.
Zwangsarbeit
Der Lieferant nutzt keinerlei Zwangsarbeit, Leibeigenschaft oder unfreiwillige Arbeit. Arbeit muss stets freiwillig geleistet werden. Beschäftigten muss gestattet werden, die Kontrolle über ihre Ausweispapiere zu behalten (z.B. Reisepass, Arbeitserlaubnis oder jedes andere persönliche Rechtsdokument). Der Lieferant stellt sicher, dass Beschäftigte während der gesamten Einstellungsphase und Beschäftigungsdauer keine Gebühren oder sonstigen Zahlungen leisten, um beschäftigt zu werden. Der Lieferant ist für die Zahlung aller rechtlich verbindlicher Gebühren und Ausgaben (z.B. Lizenzen und Abgaben) verantwortlich, die ggf. im Zusammenhang mit seinen Beschäftigten anfallen.
Bestrafung, psychischer und/oder physischer Zwang sind verboten. Disziplinarrichtlinien und -verfahren sind eindeutig festzulegen und den Beschäftigten mitzuteilen.
Vergütung und Arbeitszeiten
Der Lieferant hält alle geltenden nationalen Gesetze und verbindlichen Branchenstandards zu Arbeitszeiten, Überstunden, Löhnen und Gehältern sowie sonstigen Arbeitgeberleistungen ein. Der Lieferant bezahlt die Beschäftigten zeitnah und teilt den Beschäftigen die Grundlage, nach der die Beschäftigten bezahlt werden verständlich und eindeutig mit.
Abzüge von Löhnen und Gehältern als Disziplinarmaßnahme sind nicht gestattet, es sei denn, sie sind rechtlich zulässig.
Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Die Beschäftigten des Lieferanten müssen die freie Entscheidung haben, ohne Bedrohung und Einschüchterung einer Gewerkschaft/Arbeitnehmervertretung ihrer Wahl beizutreten oder dies nicht zu tun. Der Lieferant erkennt an und respektiert das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze Tarifverhandlungen zu führen.
Diversity
Der Lieferant fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht und in der die Vielfalt seiner Beschäftigten geschätzt wird. Der Lieferant darf nicht aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft oder weiterer durch Gesetze geschützte Merkmale diskriminieren oder eine solche Diskriminierung hinnehmen.
Arbeitsschutz
Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner eine Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf hohem Niveau anstreben, indem sie einen für ihr Unternehmen angemessenen Ansatz für Gesundheits- und Sicherheitsmanagement anwenden.
Der Lieferant hält die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Dies umfasst regelmäßige Risikobewertungen der Arbeitsplätze und die Umsetzung geeigneter Gefahrenabwehr- und Vorsichtsmaßnahmen. Beschäftigte sind in Arbeitsschutzthemen angemessen zu schulen.
Datenschutz und Offenlegung von Informationen
Der Lieferant hält die geltenden Datenschutz- und Sicherheitsgesetze und – regelungen ein. Dies gilt insbesondere hinsichtlich personenbezogener Daten von Kunden, Verbrauchern, Beschäftigten und Aktionären. Der Lieferant hält bei der Erfassung, Verarbeitung, Übertragung oder Nutzung personenbezogener Daten alle genannten Anforderungen ein.
Lieferanten schützen vertrauliche Informationen und nutzen diese ausschließlich in angemessener Weise. Das heißt, dass der Lieferant keine Informationen offenlegt, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind.
Bestechung und Korruption
Der Lieferant hält alle geltenden nationalen und internationalen Anti-Korruptions-Vorschriften -Gesetze, - Regelungen und -Standards ein. Er bietet oder verspricht keine Wertgegenstände (weder direkt noch indirekt), um amtliche Handlungen unzulässig zu beeinflussen oder sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, mit dem Ziel, eine Geschäftstätigkeit zu veranlassen oder zu erhalten.
Handelsregelungen
Der Lieferant hält alle geltenden Handels- und Importregelungen ein, einschließlich Sanktionen und Embargos, die für seine Arbeiten gelten.
Geldwäsche und Finanzaufzeichnungen
Der Lieferant hält alle geltenden Gesetze und Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche ein. Der Lieferant führt Finanzaufzeichnungen und erstellt Berichte gemäß internationalen Gesetzen und Regelungen.
Fairer Wettbewerb
Der Lieferant hält geltende Wettbewerbs- und Kartellgesetze ein.
Interessenskonflikte
Ein Interessenskonflikt entsteht, wenn eine Person ein privates/persönliches Interesse hat, das seine Entscheidungen beeinflussen könnte. Zu solchen Interessenskonflikten gehören Verwandtschaft oder Schwägerschaft, Partnerschaft, Geschäftspartnerschaft oder Investitionen. Der Lieferant legt jeden tatsächlichen oder potenziellen Interessenskonflikt mit DIETL Feinmechanik Personal offen.
Umwelt
Der Lieferant hält alle geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards ein und betreibt ein effizientes System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefahren.
Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner bestrebt sind, die Klimaschutzziele von DIETL Feinmechanik (z.B. auch durch Bereitstellung entsprechender Daten zum Klimaschutz) durch die von ihnen zu liefernden Waren und Dienstleistungen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang erwarten wir von unseren Lieferanten auch, dass sie dem Klimaschutz in ihrer eigenen betrieblichen Tätigkeit angemessen Rechnung tragen, z.B. indem sie sich Klimaschutzziele setzen und diese entsprechend umsetzen.
Planung der betrieblichen Kontinuität
Der Lieferant trifft Vorsorgemaßnahmen im Falle von Störungen seiner Geschäftstätigkeit (z.B. Naturkatastrophen, Terrorismus, Software-Viren, Krankheit, Pandemie, Infektionskrankheiten). Die Vorsorgemaßnahmen beinhalten insbesondere Katastrophenpläne, um die Mitarbeiter und die Umwelt so weit wie möglich vor den Auswirkungen eventueller Katastrophen im Bereich der Geschäftstätigkeit zu schützen.
Dialog mit den Geschäftspartnern
Der Lieferant ermutigt seine eigenen Lieferanten, den Code of Conduct für Lieferanten im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
Einhaltung des Code of Conduct für Lieferanten
DIETL Feinmechanik behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen des Code of Conduct für Lieferanten nach angemessener Vorankündigung zu überprüfen. DIETL Feinmchanik ermutigt seine Lieferanten, eigene verbindliche Leitlinien für ethisches Verhalten einzuführen.
Jeder Verstoß gegen die im Code of Conduct für Lieferanten genannten Verpflichtungen wird als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Lieferanten betrachtet.
Stand: 01.05.2019